Geräuschimmissionsmessung
Die ted GmbH ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des BImSchG (Bundes Immissionsschutzgesetz) zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen.
Mit Immissionsmessungen kann die Geräuschimmissionssituation in der Umgebung von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, wie zum Beispiel Industrie- und Gewerbebetrieben oder Sport- und Freizeitanlagen, ermittelt werden.
Neben der Überwachung von Anlagen können Immissionsmessungen auch als Basis für Planungen, die schalltechnischen Optimierung von Anlagen, Genehmigungsgutachten oder die Bauleitplanung eingesetzt werden.
Die Durchführung von Immissionsmessungen erfolgt gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) u.a. in Verbindung mit der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) oder der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV).
Geräuschemissionsmessung
Die ted GmbH führt Geräuschemissionsmessungen zur Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschemittenten nach den gängigen Vorschriften und Richtlinien durch.
Emissionsmessungen werden in der Regel personengesteuert in der näheren Umgebung der zu untersuchenden Geräuschquellen einer Anlage durchgeführt. Ziel ist die Ermittlung einer definierten Kenngröße (dem Schallleistungspegel), die das Geräuschemissionsverhalten der Geräuschquelle eindeutig beschreibt.
Die Kenngrößen stellen die Grundlage von Schallquellenkatastern und Schallausbreitungsrechnungen dar und können darüber hinaus zur Erstellung von Schallschutzkonzepten herangezogen werden.